Steuertipps Kanton Solothurn oder "Alles abziehen, was geht"
Kennen Sie das auch,
wenn alle Kollegen von "Steuern optimieren" reden und Sie das Gefühl haben, dass Sie etwas vergessen haben und deshalb zu viel Steuern bezahlen?
Im folgenden werden wir 5 profitable und wertvolle Tricks und Tipps aufzeigen, welche wesentlich Ihre Steuerbelastung beeinflussen uns Steuern sparen können. Grundsätzlich gilt die Regel: "Alles versuchen" im Kanton Solothurn.
Wir versuchen alle möglichen Abzüge in den Steuererklärungen unserer Kunden zu tätigen, auch wenn der Kunde uns nicht alle Angaben dazu liefert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die vorhandenen, steuerrechtlichen Rahmen zum Steuern Sparen voll auszuschöpfen. Wenn ein Abzug von der Steuerbehörde Solothurn nachträglich korrigiert oder gestrichen wird, kann der Kunde zusammen mit uns immer noch entscheiden, ob es sich lohnt mittels Einsprache gegen die definitive Veranlagungsverfügung vorzugehen.
Tipp 1: Weiterbildung
Alle selbstbezahlten Kosten Ihrer berufsorientierter Aus- und Weiterbildung können Sie in Abzug bringen. Auch eine Umschulung gilt als abzugsfähige Ausbildung. Die Diskussionen reduzieren sich hier auf die Unterscheidung von Kosten, welche berufsbedingt sind oder reines Hobby darstellen. Einzige Bedingung für abzugsfähige Beträge ist, dass Sie mit dem zusätzlich erlangten Wissen Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wobei dies auch erst in Zukunft eintreten kann. Ob Sie Ihren Klavierunterricht abziehen können unter dem Deckmantel, dass Sie später einmal Pianist werden wollen, ist fraglich. Sicher einfacher ist ein Sprachkurs abzuziehen (vielleicht sogar noch die Mallorcareise im Zusammenhang mit dem Sprachkurs oder zumindest Teile davon). Bis zu Fr. 12'000.-- pro Kalenderjahr sind abzugsfähig.
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Tipp 4: Nutzen Sie unser Angebot
Ziemlich sicher bringt Ihnen dieser Tipp am meisten Vorteile. Zum einen müssen Sie die Steuererklärung nicht mehr selbst ausfüllen, zum andern werden alle Abzugsmöglichkeiten genutzt auch diejenigen im Zusammenhang mit Kindern oder mit Eigenheim oder mit Vermögen usw. Dies sind alles Steuerbereiche, bei welchen die Einsparmöglichkeiten nicht zu unterschätzen sind. Lassen Sie Ihre Steuererklärung von uns Profis ausfüllen. Wir sind der richtige Partner.
Tipp 2: Mit Eigenheim Steuern sparen
Wenn Sie Eigenheim besitzen und eine Renovation planen, kann es sinnvoll sein, diese über mehrere Jahre zu verteilen (wenn möglich).
20 Prozent des Eigenmietwerts oder Mietertrags können Sie als Pauschale abziehen. Wenn Sie Renovationen planen, sollten diese klar höher sein als diese Pauschale, ansonsten lohnt sich eine Verschiebung bis diese Unterhaltsarbeiten sich anhäufen zu einem grösseren Betrag.
Bitte beachten Sie, dass Investitionen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen auch im Rahmen einer erstmaligen Installation abzugsfähige Aufwendungen darstellen (obwohl eigentlich auch wertvermehrend).
Tipp 5: Altersvorsorge
Sowohl Beiträge in die 2. Säule als auch in die 3. Säule A können in der Steuererklärung abgezogen werden. Hier gilt zu beachten, dass die Anlagen von 3A Geldern oft selber beeinflusst werden können, während Sie bei der 2. Säule praktisch nie wissen, wo Ihr Geld angelegt ist. Auch sind zusätzliche Versicherungsleistung innerhalb der 3. Säule flexibel anpassbar, während bei der 2. Säule in der Regel keine individuellen, persönlichen Möglichkeiten der Anpassung bestehen. Aus diesen Gründen empfehlen wir unseren Kunden meistens: zuerst die 3. Säule maximal ausschöpfen und erst danach Einzahlungen in die 2. Säule in Betracht ziehen.
Tipp 3: Spenden
Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen, wenn Sie keine Spenden getätigt haben. Hier gilt: "Trotzdem abziehen!". Aber natürlich nicht mit Lügen! Eine sichere Formulierung ist zum Beispiel " Diverses, z.B. Strassenspenden und Kollekten". Denn wer kennt es nicht: Man spendet in einer Kollekte am Ende des Gottesdienstes und erhält logischerweise keinen Beleg für eine solche Spende ausgestellt. Vom Betrag her eignet sich ein Betrag zwischen Fr. 300.-- und 1000.--. Einfach mal versuchen...